Gilt die KI-Verordnung auch für kleine Betriebe?
Ja. Es gibt keine Untergrenze nach Mitarbeiterzahl oder Umsatz. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es aber Erleichterungen, etwa niedrigere Höchstbeträge bei Geldbußen und vorrangigen Zugang zu Reallaboren der Behörden.
Müssen wir ChatGPT verbieten?
Nein. Die KI-Verordnung verbietet keine gängigen KI-Werkzeuge. Sie verlangt, dass Ihr Team damit umgehen kann, und die DSGVO verlangt, dass personenbezogene Daten geschützt bleiben. Eine klare Richtlinie ist meist sinnvoller als ein Verbot, das im Alltag umgangen wird.
Reicht ein Online-Kurs für die KI-Kompetenz?
Die Verordnung schreibt keine Form vor. Die Maßnahmen sollen aber zu den Aufgaben, dem Vorwissen und den eingesetzten Werkzeugen passen. Ein allgemeiner Kurs kann ein Baustein sein. Eine Schulung an den eigenen Werkzeugen und Beispielen wirkt im Alltag meist besser und lässt sich leichter belegen.
Was passiert, wenn wir nichts tun?
Für Verstöße gegen die Verbote sieht die Verordnung Geldbußen bis 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, für die meisten anderen Pflichten bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Betrag. Für die KI-Kompetenz nach Art. 4 gibt es keine eigene Geldbuße. Kommt es aber durch unsachgemäßen KI-Einsatz zu einem Schaden, hilft es, zeigen zu können, was Sie unternommen haben.
Wer kontrolliert das in Österreich?
Die KI-Verordnung verlangt von jedem Mitgliedstaat eine Marktüberwachungsbehörde. Österreich hatte bis August 2026 noch keine benannt. Erste Anlaufstelle für Fragen ist die KI-Servicestelle bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Für personenbezogene Daten bleibt die Datenschutzbehörde zuständig.
Wir nutzen nur Copilot in Microsoft 365. Betrifft uns das?
Ja, als Betreiber. Für Ihr Team gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz, und für die Daten, die Copilot sieht, gilt die DSGVO. Hochrisiko-Pflichten entstehen dadurch in der Regel nicht.