KI-Verordnung

Was die KI-Verordnung für Ihren Betrieb heißt.

Weniger, als viele befürchten. Mehr, als viele wissen.

Seit 2024 regelt die EU, wie Künstliche Intelligenz eingesetzt werden darf. Für die meisten kleinen und mittleren Betriebe geht es dabei nicht um Hochrisiko-Technik, sondern um ein paar klare Hausaufgaben. Hier erfahren Sie, welche das sind und bis wann.

N 1.8.2024 In Kraft 2.2.2025 Verbote, KI-Kompetenz 2.8.2025 Große KI-Modelle 2.8.2026 Transparenz 2.12.2027 Hochrisiko-KI 2.8.2028 KI in Produkten SIE SIND HIER

Für Eilige: drei Fragen.

Die KI-Verordnung kennt keine Ausnahme für kleine Betriebe. Welche Pflichten Sie treffen, hängt davon ab, wofür Sie KI einsetzen, nicht von Ihrer Größe.

Nutzt jemand in Ihrem Betrieb KI-Werkzeuge, etwa ChatGPT, Microsoft Copilot oder ein Übersetzungsprogramm?

Wenn ja

Sie müssen Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden fördern (Art. 4). Das trifft fast jeden Betrieb.

gilt seit 2. Februar 2025

Sprechen Kunden mit einem Chatbot, oder veröffentlichen Sie mit KI erzeugte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen?

Wenn ja

Sie müssen offenlegen, dass KI im Spiel ist (Art. 50): beim Chatbot vor dem Gespräch, bei täuschend echten Bildern, Videos und Tonaufnahmen am Inhalt selbst.

gilt seit 2. August 2026

Entscheidet oder bewertet KI bei Ihnen über Menschen, etwa bei Bewerbungen, Beförderungen oder der Kreditwürdigkeit?

Wenn ja

Dann kann es sich um Hochrisiko-KI handeln, mit deutlich strengeren Pflichten. Das sollten Sie im Einzelfall prüfen lassen.

gilt ab 2. Dezember 2027

Was ab wann gilt.

Die KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) tritt schrittweise in Kraft. Die Termine unten berücksichtigen die Änderungen durch den Digital-Omnibus vom Juli 2026.

  1. Die Verordnung tritt in Kraft gilt

    Ab hier laufen die Übergangsfristen. Verbindliche Pflichten gibt es noch keine.

  2. Verbote und KI-Kompetenz gilt

    Bestimmte Anwendungen sind verboten, etwa das Erkennen von Gefühlen am Arbeitsplatz oder das Bewerten von Menschen nach ihrem Sozialverhalten. Wer KI einsetzt, muss die KI-Kompetenz seiner Mitarbeitenden fördern.

  3. Regeln für große KI-Modelle gilt

    Pflichten für die Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, also den Modellen hinter ChatGPT, Copilot und Co. Für Sie als Nutzer ändert sich dadurch nichts. Ab hier gelten auch die Strafbestimmungen.

  4. Transparenzpflichten gilt

    Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, täuschend echte KI-Bilder, -Videos und -Tonaufnahmen (Deepfakes) müssen gekennzeichnet werden. Auch KI-erzeugte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, sind zu kennzeichnen, außer ein Mensch hat sie geprüft und trägt die redaktionelle Verantwortung.

  5. Nachfrist für Kennzeichnung durch Anbieter kommt

    Anbieter von KI-Systemen, die schon vor August 2026 auf dem Markt waren, müssen ihre erzeugten Inhalte bis dahin maschinenlesbar markieren. Zugleich treten zwei neue Verbote in Kraft, unter anderem für KI, die ohne Zustimmung intime Darstellungen echter Personen erzeugt.

  6. Hochrisiko-KI kommt

    Strenge Pflichten für KI in sensiblen Bereichen, etwa bei Bewerbungen und Personalentscheidungen, in Bildung und Prüfungen, bei Kreditwürdigkeit oder kritischer Infrastruktur. Ursprünglich war dafür der August 2026 vorgesehen.

  7. Hochrisiko-KI in Produkten kommt

    KI als Sicherheitsbauteil in Produkten, die ohnehin geprüft werden müssen, etwa Maschinen, Medizinprodukte oder Aufzüge. Das betrifft vor allem Hersteller.

Was hat der Digital-Omnibus geändert?

Mit der Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026, hat die EU die KI-Verordnung vereinfacht. Die Pflichten für Hochrisiko-KI wurden um bis zu 16 Monate verschoben. Die KI-Kompetenz bleibt Pflicht, ist aber anders formuliert: Statt ein ausreichendes Niveau sicherzustellen, müssen Betriebe nun Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz fördern. Ein bestimmtes Niveau jeder einzelnen Person müssen Sie nicht garantieren. Unverändert geblieben sind die Verbote und die Transparenzpflichten.

Was ein Betrieb jetzt tun sollte.

Für die meisten Betriebe sind es vier Aufgaben. Nicht alle davon schreibt die Verordnung wörtlich vor, aber sie sind der einfachste Weg, ihre Pflichten nachweisbar zu erfüllen.

Aufgabe 1

Überblick schaffen

So setzen Sie es um

Eine einfache Liste: welches Werkzeug, wer nutzt es, wofür, mit welchen Daten. Sie ist die Grundlage für alles Weitere und schnell erstellt.

Aufgabe 2

KI-Kompetenz fördern

So setzen Sie es um

Eine Schulung an den Werkzeugen, die Ihr Team wirklich nutzt, und ein Nachweis, wer wann zu welchen Inhalten geschult wurde. So können Sie jederzeit zeigen, was Sie getan haben.

Aufgabe 3

Regeln festlegen

So setzen Sie es um

Eine kurze KI-Nutzungsrichtlinie: welche Werkzeuge erlaubt sind, welche Daten tabu sind, wer Ergebnisse prüft, bevor sie das Haus verlassen.

Aufgabe 4

Offen kennzeichnen

So setzen Sie es um

Ein Hinweis zu Beginn jedes Chatbot-Gesprächs und eine sichtbare Kennzeichnung bei KI-Bildern in Werbung und sozialen Medien. Mehr braucht es meist nicht.

Was die meisten Betriebe nicht betrifft.

Viele Pflichten der KI-Verordnung richten sich an Hersteller von KI-Systemen oder an Hochrisiko-Anwendungen. Wer KI nur nutzt, ist rechtlich „Betreiber“ und hat deutlich weniger zu tun.

In der Regel kein Thema

  • Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung und technische Dokumentation: Das ist Sache der Anbieter.
  • Hochrisiko-Pflichten, solange KI nicht über Menschen entscheidet oder in sensiblen Bereichen eingesetzt wird.
  • Kennzeichnung von Texten, die Sie geprüft haben und für die Sie redaktionell verantwortlich sind, etwa Angebote, E-Mails oder Ihre Website.
  • Eine Anmeldung oder Genehmigung, um ChatGPT und Co. im Betrieb zu nutzen.

Genauer hinsehen sollten Sie, wenn

  • KI Bewerbungen sortiert, Mitarbeitende bewertet oder Aufgaben zuteilt.
  • Sie ein KI-System unter eigenem Namen anbieten oder wesentlich verändern. Dann können Sie selbst als Anbieter gelten.
  • Sie Kameras oder Software einsetzen, die Gefühle oder Merkmale von Personen auswerten. Das ist am Arbeitsplatz verboten.
  • Ihre Kunden mit einem Chatbot oder Sprachassistenten sprechen.

Häufige Fragen

Gilt die KI-Verordnung auch für kleine Betriebe?

Ja. Es gibt keine Untergrenze nach Mitarbeiterzahl oder Umsatz. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es aber Erleichterungen, etwa niedrigere Höchstbeträge bei Geldbußen und vorrangigen Zugang zu Reallaboren der Behörden.

Müssen wir ChatGPT verbieten?

Nein. Die KI-Verordnung verbietet keine gängigen KI-Werkzeuge. Sie verlangt, dass Ihr Team damit umgehen kann, und die DSGVO verlangt, dass personenbezogene Daten geschützt bleiben. Eine klare Richtlinie ist meist sinnvoller als ein Verbot, das im Alltag umgangen wird.

Reicht ein Online-Kurs für die KI-Kompetenz?

Die Verordnung schreibt keine Form vor. Die Maßnahmen sollen aber zu den Aufgaben, dem Vorwissen und den eingesetzten Werkzeugen passen. Ein allgemeiner Kurs kann ein Baustein sein. Eine Schulung an den eigenen Werkzeugen und Beispielen wirkt im Alltag meist besser und lässt sich leichter belegen.

Was passiert, wenn wir nichts tun?

Für Verstöße gegen die Verbote sieht die Verordnung Geldbußen bis 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, für die meisten anderen Pflichten bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt jeweils der niedrigere Betrag. Für die KI-Kompetenz nach Art. 4 gibt es keine eigene Geldbuße. Kommt es aber durch unsachgemäßen KI-Einsatz zu einem Schaden, hilft es, zeigen zu können, was Sie unternommen haben.

Wer kontrolliert das in Österreich?

Die KI-Verordnung verlangt von jedem Mitgliedstaat eine Marktüberwachungsbehörde. Österreich hatte bis August 2026 noch keine benannt. Erste Anlaufstelle für Fragen ist die KI-Servicestelle bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Für personenbezogene Daten bleibt die Datenschutzbehörde zuständig.

Wir nutzen nur Copilot in Microsoft 365. Betrifft uns das?

Ja, als Betreiber. Für Ihr Team gilt die Pflicht zur KI-Kompetenz, und für die Daten, die Copilot sieht, gilt die DSGVO. Hochrisiko-Pflichten entstehen dadurch in der Regel nicht.

Zum Nachlesen

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.

Pflicht erfüllen, Nutzen mitnehmen.

Unsere KI-Schulung deckt die Aufgaben 2 und 3 ab: ein halber Tag in Ihrem Betrieb, mit Schulungsnachweis und KI-Nutzungsrichtlinie. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, was davon Sie brauchen.

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